Gesetze / Landesrecht Nordrhein-Westfalen / Bekanntmachung zu dem Staatsvertrag über die Veranstaltung von Fernsehen über Satellit (Satellitenfernseh-Staatsvertrag) vom 29. Juni 1989/20. Juli 1989
Bekanntmachung zu dem Staatsvertrag über die Veranstaltung von Fernsehen über Satellit …Art 9
Stand: 26.08.2026
Finanzierung des Länderausschusses
Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/NW_27688/9#abs-1 (1) Der Länderausschuß erhebt nach Maßgabe der Satzung der aufsichtsführenden Landesstelle Verwaltungsgebühren und Auslagen für Amtshandlungen nach Artikel 4 und 5.
Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/NW_27688/9#abs-2 (2) Die Kosten des Länderausschusses tragen die Landesstellen zu gleichen Teilen, solange und soweit die Einnahmen nach Absatz 1 nicht ausreichen, um den erforderlichen Finanzbedarf des Länderausschusses zu decken.