Gesetze / Landesrecht Nordrhein-Westfalen / Bekanntmachung der Satzung des Westdeutschen Rundfunks Köln für den 'Offenen Kanal Dortmund'
Bekanntmachung der Satzung des Westdeutschen Rundfunks Köln für den 'Offenen Kanal …§ 7 Experimentierklausel
Stand: 26.08.2026
Nach Anhörung des Projektrats kann die Projektleitung zeitlich befristete Versuche mit anderen als den gemäß § 5 dieser Satzung vorgesehenen Regelungen über Sendezeiten und Programmablauf durchführen, sofern diese Versuche zweckdienlich sind und nicht im Gegensatz zu § 10 Abs. 3 KabVersG NW stehen.