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Bekanntmachung der Satzung des Westdeutschen Rundfunks Köln für den 'Offenen Kanal …

§ 7 Experimentierklausel

Stand: 26.08.2026

Nordrhein-Westfalen

Nach Anhörung des Projektrats kann die Projektleitung zeitlich befristete Versuche mit anderen als den gemäß § 5 dieser Satzung vorgesehenen Regelungen über Sendezeiten und Programmablauf durchführen, sofern diese Versuche zweckdienlich sind und nicht im Gegensatz zu § 10 Abs. 3 KabVersG NW stehen.

§ 6 § 8