Gesetze / Landesrecht Nordrhein-Westfalen / Bekanntmachung der Satzung des Westdeutschen Rundfunks Köln für den 'Offenen Kanal Dortmund'
Bekanntmachung der Satzung des Westdeutschen Rundfunks Köln für den 'Offenen Kanal …§ 8 Schlußbestimmungen
Stand: 26.08.2026
Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/NW_27654/8#abs-1 (1) Diese Satzung tritt am Tage nach der Bekanntmachung im Gesetz- und Verordnungsblatt für das Land Nordrhein-Westfalen in Kraft.
Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/NW_27654/8#abs-2 (2) Diese Satzung gilt bis zum Ende des Modellversuchs gemäß § 1 Abs. 5 Nr. 5 KabVersG NW.