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§ 7 Bekanntmachung der Satzung des Westdeutschen Rundfunks Köln für den 'Offenen Kanal … (Nordrhein-Westfalen) — Experimentierklausel

Bekanntmachung der Satzung des Westdeutschen Rundfunks Köln für den 'Offenen Kanal Dortmund'

Landesrecht Nordrhein-Westfalen

Stand: 01.01.2000 (konsolidierte Textfassung, kein amtliches Inkrafttretensdatum)

Nach Anhörung des Projektrats kann die Projektleitung zeitlich befristete Versuche mit anderen als den gemäß § 5 dieser Satzung vorgesehenen Regelungen über Sendezeiten und Programmablauf durchführen, sofern diese Versuche zweckdienlich sind und nicht im Gegensatz zu § 10 Abs. 3 KabVersG NW stehen.