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Bekanntmachung der Hauptsatzung der Westfälischen Kommissionen für Landeskunde

§ 12 Konferenz der Vorsitzenden der WKL

Stand: 26.08.2026

Nordrhein-Westfalen

Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/NW_27649/12#abs-1 (1) Die Vorsitzenden der WKL treffen sich mindestens einmal jährlich zu einer ,,Konferenz der Vorsitzenden der WKL".

Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/NW_27649/12#abs-2 (2) Diese Konferenzen dienen dem gegenseitigen Austausch über die Arbeit der WKL und der Beratung über gemeinsame Projekte.

Permalink zu Abs. 3recht.nulegal.eu/gesetze/NW_27649/12#abs-3 (3) Die Vorsitzenden wählen aus ihren Reihen einen Sprecher, der die gemeinsamen Belange der WKL gegenüber dem LWL vertritt.

§ 11 § 13