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# § 12 NW_27649 (Nordrhein-Westfalen) — Konferenz der Vorsitzenden der WKL

Bekanntmachung der Hauptsatzung der Westfälischen Kommissionen für Landeskunde  
Landesrecht Nordrhein-Westfalen  
Stand: 26.08.2026 (konsolidierte Textfassung, kein amtliches Inkrafttretensdatum)

(1) Die Vorsitzenden der WKL treffen sich mindestens einmal jährlich zu einer ,,Konferenz der Vorsitzenden der WKL".

(2) Diese Konferenzen dienen dem gegenseitigen Austausch über die Arbeit der WKL und der Beratung über gemeinsame Projekte.

(3) Die Vorsitzenden wählen aus ihren Reihen einen Sprecher, der die gemeinsamen Belange der WKL gegenüber dem LWL vertritt.

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Zitiervorschlag: § 12 NW_27649 (Nordrhein-Westfalen)

Quelle: nrwrecht, abgerufen 26.08.2026

Nicht-amtliche Lesefassung — verbindlich ist die Papierfassung des Gesetz- und Verordnungsblattes für das Land Nordrhein-Westfalen (recht.nrw.de — Verkündungsblätter: https://recht.nrw.de/suche/vbl)

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Dieses Dokument: https://recht.nulegal.eu/gesetze/NW_27649/12

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