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Personalvertretungsgesetz für das Land Nordrhein-Westfalen …§ 8
Stand: 26.08.2026
Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/NW_27385/8#abs-1 (1) Für die Dienststelle handelt ihre Leiterin oder ihr Leiter. Sie oder er kann sich durch ihre oder seine ständige Vertretung oder durch die Leiterin oder den Leiter der für Personalangelegenheiten zuständigen Abteilung sowie in Gemeinden und Gemeindeverbänden durch die Leiterin oder den Leiter des für Personalangelegenheiten zuständigen Dezernats oder Amts vertreten lassen, soweit diese oder dieser entscheidungsbefugt ist. Das Gleiche gilt für sonstige Beauftragte, sofern die Personalvertretung sich mit dieser Beauftragung einverstanden erklärt.
Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/NW_27385/8#abs-2 (2) Im Bereich der Sozialversicherung handelt bei den der Aufsicht des Landes unterstehenden Körperschaften und Anstalten des öffentlichen Rechts für die Dienststelle der Vorstand, soweit er die Entscheidungsbefugnis nicht auf die Geschäftsführung übertragen hat. Er kann sich durch eines oder mehrere seiner Mitglieder vertreten lassen.
Permalink zu Abs. 3recht.nulegal.eu/gesetze/NW_27385/8#abs-3 (3) Für Hochschulen mit Ausnahme der Fachhochschulen für den öffentlichen Dienst handelt vorbehaltlich des § 105 die Vizepräsidentin oder der Vizepräsident für den Bereich Wirtschafts- und Personalverwaltung oder die Kanzlerin oder der Kanzler, für die Universitätsklinik die Kaufmännische Direktorin oder der Kaufmännische Direktor.
Permalink zu Abs. 4recht.nulegal.eu/gesetze/NW_27385/8#abs-4 (4) Abweichend von den Absätzen 1 bis 3 ist bei verfahrenseinleitenden Maßnahmen und bei anderen schriftlichen Äußerungen der Dienststelle gegenüber der Personalvertretung unabhängig von dem jeweiligen Stand des Verfahrens auch eine Vertretung entsprechend der geschäftsordnungsmäßig allgemein oder im Einzelfall erteilten Zeichnungsbefugnis zulässig. Die Dienststelle hat der Personalvertretung die Zeichnungsbefugten namentlich zu benennen.
Wird zitiert von 36 Entscheidungen zu § 8 Personalvertretungsgesetz für das Land Nordrhein-Westfalen … →
Wichtigste und neueste Entscheidungen
Nach Gewicht
- OVG NRW, 07.04.2005 – 1 A 4721/02.PVLZitiert von 2
- VG Düsseldorf, 16.06.2021 – 40 L 1009/21.PVL
- LAG Düsseldorf, 10.12.1996 – 8 Sa 1466/96
- OVG NRW, 10.02.1999 – 1 A 800/97.PVLZitiert von 1
- OVG NRW, 21.12.2009 – 16 A 1340/08.PVL
- VG Gelsenkirchen, 21.02.2011 – 12c K 1490/10.PVL
Zuletzt entschieden
- BVerwG, 10.05.2023 – 5 PB 3/22, 5 PB 3/22 (5 P 4/23)Aufgaben- und Zuständigkeitsverteilung zwischen Teil- und Gesamtpersonalrat
- OVG NRW, 07.03.2023 – 6 B 66/23
- BVerwG, 21.09.2022 – 5 P 17/21Mitbestimmung bei allgemeinen UrlaubsgrundsätzenZitiert von 13
„Nach Gewicht“: wie oft die Entscheidung § 8 Personalvertretungsgesetz für das Land Nordrhein-Westfalen … zitiert. „Zitiert von“ ist die Zahl der Entscheidungen im Bestand, die ihrerseits diese Entscheidung zitieren.