Gesetze / Landesrecht Nordrhein-Westfalen / Bekanntmachung der Neufassung der Satzung des LWL-Landesjugendamtes Westfalen

Bekanntmachung der Neufassung der Satzung des LWL-Landesjugendamtes Westfalen

§ 9 Unterausschüsse

Stand: 26.08.2026

Nordrhein-Westfalen

Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/NW_27232/9#abs-1 (1) Bei Bedarf können für einzelne Aufgaben der Jugendhilfe Unterausschüsse des Landesjugendhilfeausschusses gebildet werden, die Empfehlungen für den Landesjugendhilfeausschuß erarbeiten können.

Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/NW_27232/9#abs-2 (2) Die Unterausschüsse wählen ihre Vorsitzende/ihren Vorsitzenden und deren/dessen Stellvertreterin/Stellvertreter aus ihrer Mitte.

Permalink zu Abs. 3recht.nulegal.eu/gesetze/NW_27232/9#abs-3 (3) Die Niederschriften über die Sitzungen der Unterausschüsse sind allen Mitgliedern des Landesjugendhilfeausschusses baldigst zuzuleiten.

3. Verwaltung des LWL-Landesjugendamtes Westfalen

§ 8 § 10