Gesetze / Landesrecht Nordrhein-Westfalen / Bekanntmachung der Neufassung der Satzung des LWL-Landesjugendamtes Westfalen
Bekanntmachung der Neufassung der Satzung des LWL-Landesjugendamtes Westfalen§ 10 Organisation
Stand: 26.08.2026
Die Verwaltung des LWL-Landesjugendamtes Westfalen ist eine Abteilung innerhalb der Verwaltung des Landschaftsverbandes. Sie wird durch eine Landesrätin/einen Landesrat geleitet.
4. Schlußbestimmungen