Gesetze / Landesrecht Nordrhein-Westfalen / Bekanntmachung der Neufassung des Gesetzes über die kommunalen Versorgungskassen und Zusatzversorgungskassen im Lande Nordrhein-Westfalen - VKZVKG -
Bekanntmachung der Neufassung des Gesetzes über die kommunalen Versorgungskassen und …§ 27 Auflösung von Zusatzversorgungskassen
Stand: 26.08.2026
Die Auflösung einer örtlichen Zusatzversorgungskasse durch den Träger ist nur mit Genehmigung der Aufsichtsbehörde zulässig.
Dritter Teil
Übergangs- und Schlußvorschriften