Gesetze / Landesrecht Nordrhein-Westfalen / Bekanntmachung der Neufassung des Gesetzes über die kommunalen Versorgungskassen und Zusatzversorgungskassen im Lande Nordrhein-Westfalen - VKZVKG -

Bekanntmachung der Neufassung des Gesetzes über die kommunalen Versorgungskassen und …

§ 26 Beanstandung von Beschlüssen

Stand: 26.08.2026

Nordrhein-Westfalen

Bei Beschlüssen des Kassenausschusses, die das geltende Recht verletzen, findet § 54 Absatz 2 und 3 der Gemeindeordnung entsprechend Anwendung.

§ 25 § 27