Gesetze / Landesrecht Nordrhein-Westfalen / Bekanntmachung der Neufassung des Gesetzes über die kommunalen Versorgungskassen und Zusatzversorgungskassen im Lande Nordrhein-Westfalen - VKZVKG -
Bekanntmachung der Neufassung des Gesetzes über die kommunalen Versorgungskassen und …§ 26 Beanstandung von Beschlüssen
Stand: 26.08.2026
Bei Beschlüssen des Kassenausschusses, die das geltende Recht verletzen, findet § 54 Absatz 2 und 3 der Gemeindeordnung entsprechend Anwendung.