Gesetze / Landesrecht Nordrhein-Westfalen / Bekanntmachung der Neufassung des Gesetzes über die kommunalen Versorgungskassen und Zusatzversorgungskassen im Lande Nordrhein-Westfalen - VKZVKG -
Bekanntmachung der Neufassung des Gesetzes über die kommunalen Versorgungskassen und …§ 28 Aufgaben der Versorgungskassen
Stand: 26.08.2026
Aufgaben, die die Versorgungskassen bei Inkrafttreten dieses Gesetzes über § 2 hinaus wahrnehmen, bleiben unberührt.