Gesetze / Landesrecht Nordrhein-Westfalen / Wesseling-Gesetz
Wesseling-Gesetz§ 9
Stand: 26.08.2026
Der Erftkreis wählt unverzüglich nach Zusammentritt des neugewählten Kreistages die Mitglieder des Bezirksplanungsrates beim Regierungspräsidenten in Köln nach § 5 Abs. 3 des Landesplanungsgesetzes. Die bisherigen Mitglieder üben ihr Amt bis zum Amtsantritt der neugewählten Mitglieder weiter aus.