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§ 9 NW_27221 (Nordrhein-Westfalen)

Wesseling-Gesetz

Landesrecht Nordrhein-Westfalen

Stand: 26.08.2026 (konsolidierte Textfassung, kein amtliches Inkrafttretensdatum)

Der Erftkreis wählt unverzüglich nach Zusammentritt des neugewählten Kreistages die Mitglieder des Bezirksplanungsrates beim Regierungspräsidenten in Köln nach § 5 Abs. 3 des Landesplanungsgesetzes. Die bisherigen Mitglieder üben ihr Amt bis zum Amtsantritt der neugewählten Mitglieder weiter aus.