Der Erftkreis wählt unverzüglich nach Zusammentritt des neugewählten Kreistages die Mitglieder des Bezirksplanungsrates beim Regierungspräsidenten in Köln nach § 5 Abs. 3 des Landesplanungsgesetzes. Die bisherigen Mitglieder üben ihr Amt bis zum Amtsantritt der neugewählten Mitglieder weiter aus.