Gesetze / Landesrecht Nordrhein-Westfalen / Münster/Hamm-Gesetz
Münster/Hamm-Gesetz§ 30
Stand: 26.08.2026
Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/NW_27216/30#abs-1 (1) Die Gemeinden Halverde, Hopsten und Schale werden zu einer neuen Gemeinde zusammengeschlossen. Die Gemeinde erhält den Namen Hopsten.
Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/NW_27216/30#abs-2 (2) Das Amt Hopsten wird aufgelöst. Rechtsnachfolgerin ist die Gemeinde Hopsten.