(1) Die Gemeinden Halverde, Hopsten und Schale werden zu einer neuen Gemeinde zusammengeschlossen. Die Gemeinde erhält den Namen Hopsten.
(2) Das Amt Hopsten wird aufgelöst. Rechtsnachfolgerin ist die Gemeinde Hopsten.
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(1) Die Gemeinden Halverde, Hopsten und Schale werden zu einer neuen Gemeinde zusammengeschlossen. Die Gemeinde erhält den Namen Hopsten.
(2) Das Amt Hopsten wird aufgelöst. Rechtsnachfolgerin ist die Gemeinde Hopsten.