nu:legal · recht.nulegal.eu

§ 30 NW_27216 (Nordrhein-Westfalen)

Münster/Hamm-Gesetz

Landesrecht Nordrhein-Westfalen

Stand: 26.08.2026 (konsolidierte Textfassung, kein amtliches Inkrafttretensdatum)

(1) Die Gemeinden Halverde, Hopsten und Schale werden zu einer neuen Gemeinde zusammengeschlossen. Die Gemeinde erhält den Namen Hopsten.

(2) Das Amt Hopsten wird aufgelöst. Rechtsnachfolgerin ist die Gemeinde Hopsten.