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Gesetz zur Neugliederung von Gemeinden des Landkreises Moers

§ 3

Stand: 26.08.2026

Nordrhein-Westfalen

Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/NW_27204/3#abs-1 (1) Die Gemeinden Hamb, Labbeck und Sonsbeck (Amt Sonsbeck) werden zu einer neuen amtsfreien Gemeinde zusammengeschlossen. Die neue Gemeinde erhält den Namen Sonsbeck.

Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/NW_27204/3#abs-2 (2) Das Amt Sonsbeck wird aufgelöst. Rechtsnachfolgerin ist die Gemeinde Sonsbeck.

§ 2 § 4