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§ 3 NW_27204 (Nordrhein-Westfalen)

Gesetz zur Neugliederung von Gemeinden des Landkreises Moers

Landesrecht Nordrhein-Westfalen

Stand: 26.08.2026 (konsolidierte Textfassung, kein amtliches Inkrafttretensdatum)

(1) Die Gemeinden Hamb, Labbeck und Sonsbeck (Amt Sonsbeck) werden zu einer neuen amtsfreien Gemeinde zusammengeschlossen. Die neue Gemeinde erhält den Namen Sonsbeck.

(2) Das Amt Sonsbeck wird aufgelöst. Rechtsnachfolgerin ist die Gemeinde Sonsbeck.