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Gesetz zur Neugliederung von Gemeinden des Landkreises Moers

§ 2

Stand: 01.01.2000

Nordrhein-Westfalen

Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/NW_27204/2#abs-1 (1) Die Gemeinden Alpen, Menzelen und Veen (Amt Alpen-Veen) werden zu einer neuen amtsfreien Gemeinde zusammengeschlossen. Die neue Gemeinde erhält den Namen Alpen.

Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/NW_27204/2#abs-2 (2) Das Amt Alpen-Veen wird aufgelöst. Rechtsnachfolgerin ist die Gemeinde Alpen.

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