Gesetze / Landesrecht Nordrhein-Westfalen / Gesetz zur Neugliederung des Landkreises Altena und der kreisfreien Stadt Lüdenscheid
Gesetz zur Neugliederung des Landkreises Altena und der kreisfreien Stadt Lüdenscheid§ 14
Stand: 26.08.2026
Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/NW_27175/14#abs-1 (1) Der bei Inkrafttreten dieses Gesetzes amtierende Oberstadtdirektor der Stadt Lüdenscheid führt diese Bezeichnung für die Dauer seiner laufenden Wahlzeit fort.
Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/NW_27175/14#abs-2 (2) Der Vorsitzende des Rates der Stadt Lüdenscheid führt die Bezeichnung Oberbürgermeister bis zum Ablauf der Wahlzeit fort, in der die nach Absatz 1 geltende Regelung endet.