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Gesetz zur Neugliederung des Landkreises Altena und der kreisfreien Stadt Lüdenscheid§ 13
Stand: 26.08.2026
Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/NW_27175/13#abs-1 (1) Die am 27. September 1964 gewählten Räte der Städte Lüdenscheid und Neuenrade und der Gemeinden Halver und Kierspe sowie der am selben Tage gewählte Kreistag des Landkreises Altena werden aufgelöst. § 29 Abs. 2 der Gemeindeordnung und § 21 Abs. 2 der Landkreisordnung gelten entsprechend.
Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/NW_27175/13#abs-2 (2) Die Wahlzeit der nach der Neugliederung zu wählenden Räte und des Kreistages des Landkreises Lüdenscheid endet mit Ablauf der Wahlzeit der Vertretungen, die bei den nächsten allgemeinen Kommunalwahlen gewählt werden. § 29 Abs. 1 Satz 1 der Gemeindeordnung und § 21 Abs. 1 Satz 1 der Landkreisordnung finden insoweit keine Anwendung.