Gesetze / Landesrecht Nordrhein-Westfalen / Gesetz zur Neugliederung des Landkreises Altena und der kreisfreien Stadt Lüdenscheid
Gesetz zur Neugliederung des Landkreises Altena und der kreisfreien Stadt Lüdenscheid§ 15
Stand: 26.08.2026
Die Gemeinde Altena wird dem Amtsgericht Altena, die Gemeinde Meinerzhagen dem Amtsgericht Meinerzhagen und die Gemeinde Schalksmühle dem Amtsgericht Lüdenscheid zugeordnet.