(1) Die zum Amt Herford-Hiddenhausen gehörenden Gemeinden Eilshausen, Hiddenhausen, Lippinghausen, Oetinghausen, Schweicheln-Bermbeck und Sundern werden zu einer neuen amtsfreien Gemeinde zusammengeschlossen. Die Gemeinde erhält den Namen Hiddenhausen.
(2) In die neue Gemeinde werden eingegliedert
1. aus der Gemeinde Bustedt
die Flur 4 und die neuen Fluren 5 und 6 der Gemarkung Bustedt,
2. aus der Gemeinde Südlengern
die neue Flur 14 der Gemarkung Südlengern.
(3) Das Amt Herford-Hiddenhausen wird aufgelöst. Rechtsnachfolgerin ist die Gemeinde Hiddenhausen.
(4) Der Feuerlöschverband des Amtes Herford-Hiddenhausen wird aufgelöst.
(5) Der Zweckverband Schullandheim des Amtes Herford-Hiddenhausen und der Vatertierhaltungsverband für das Amt Herford-Hiddenhausen werden aufgelöst. Rechtsnachfolgerin ist die Gemeinde Hiddenhausen.