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§ 7 NW_27174 (Nordrhein-Westfalen)

Gesetz zur Neugliederung des Landkreises Herford und der kreisfreien Stadt Herford

Landesrecht Nordrhein-Westfalen

Stand: 26.08.2026 (konsolidierte Textfassung, kein amtliches Inkrafttretensdatum)

(1) Die zum Amt Herford-Hiddenhausen gehörenden Gemeinden Eilshausen, Hiddenhausen, Lippinghausen, Oetinghausen, Schweicheln-Bermbeck und Sundern werden zu einer neuen amtsfreien Gemeinde zusammengeschlossen. Die Gemeinde erhält den Namen Hiddenhausen.

(2) In die neue Gemeinde werden eingegliedert

1. aus der Gemeinde Bustedt

die Flur 4 und die neuen Fluren 5 und 6 der Gemarkung Bustedt,

2. aus der Gemeinde Südlengern

die neue Flur 14 der Gemarkung Südlengern.

(3) Das Amt Herford-Hiddenhausen wird aufgelöst. Rechtsnachfolgerin ist die Gemeinde Hiddenhausen.

(4) Der Feuerlöschverband des Amtes Herford-Hiddenhausen wird aufgelöst.

(5) Der Zweckverband Schullandheim des Amtes Herford-Hiddenhausen und der Vatertierhaltungsverband für das Amt Herford-Hiddenhausen werden aufgelöst. Rechtsnachfolgerin ist die Gemeinde Hiddenhausen.