Gesetze / Landesrecht Nordrhein-Westfalen / Gesetz zur Neugliederung des Landkreises Herford und der kreisfreien Stadt Herford
Gesetz zur Neugliederung des Landkreises Herford und der kreisfreien Stadt Herford§ 8
Stand: 26.08.2026
Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/NW_27174/8#abs-1 (1) Die Gemeinden Exter, Valdorf und die Stadt Vlotho (Amt Vlotho) werden zu einer neuen amtsfreien Gemeinde zusammengeschlossen. Die Gemeinde trägt den Namen Vlotho und führt die Bezeichnung ,,Stadt".
Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/NW_27174/8#abs-2 (2) Das Amt Vlotho wird aufgelöst. Rechtsnachfolgerin ist die Stadt Vlotho.