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Satzung des Wupperverbandes§ 11 Sitzungen der Verbandsversammlung(zu § 15 WupperVG)
Stand: 26.08.2026
Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/NW_26924/11#abs-1 (1) Die Sitzungen der Verbandsversammlung sind grundsätzlich öffentlich. Bei Angelegenheiten, die zur Beratung in öffentlicher Sitzung nicht geeignet sind, kann auf Beschluß der Verbandsversammlung die Öffentlichkeit ausgeschlossen werden.
Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/NW_26924/11#abs-2 (2) Das Nähere über Sitzungen der Verbandsversammlungen regelt die Geschäftsordnung für die Verbandsversammlung.