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§ 11 NW_26924 (Nordrhein-Westfalen) — Sitzungen der Verbandsversammlung(zu § 15 WupperVG)

Satzung des Wupperverbandes

Landesrecht Nordrhein-Westfalen

Stand: 26.08.2026 (konsolidierte Textfassung, kein amtliches Inkrafttretensdatum)

(1) Die Sitzungen der Verbandsversammlung sind grundsätzlich öffentlich. Bei Angelegenheiten, die zur Beratung in öffentlicher Sitzung nicht geeignet sind, kann auf Beschluß der Verbandsversammlung die Öffentlichkeit ausgeschlossen werden.

(2) Das Nähere über Sitzungen der Verbandsversammlungen regelt die Geschäftsordnung für die Verbandsversammlung.