Gesetze / Landesrecht Nordrhein-Westfalen / GV. NRW. S. 306
Verordnung über zuständige Aufsichtsbehörden nach dem Gesetz über Wasser- und Bodenverbände
5 Normen · Ausgangsfassung vom 14.07.1992 · Änderungen →
Inhaltsübersicht
- Volltext
- § 1 Aufsichtsbehörden
- § 2 Örtliche Zuständigkeit
- § 3 Sachliche Zuständigkeit
- § 4 Abweichende Zuständigkeiten
- § 5 Inkrafttreten
Änderungsverlauf
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Historischer Änderungsnachweis
08.07.2016 Ausfertigung — Änderndes Gesetz vom 08.07.2016, Artikel 16
GV. NRW. S. 559 Quelle (GV. NRW.)
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Historischer Änderungsnachweis
28.04.2005 in Kraft — Änderndes Gesetz vom 05.04.2005, Artikel 144
GV. NRW. S. 306 Quelle (GV. NRW.)
Historischer Änderungsnachweis weist ein änderndes Gesetz nach, das die amtliche Änderungshistorie des Landes für dieses Gesetz nennt und das in unserer Änderungsübersicht bisher fehlte. Diese Einträge haben den hier geführten Text nicht verändert: die konsolidierte Fassung, aus der er stammt, enthält diese Änderungen bereits. Nachgewiesen ist das ändernde Gesetz mit Datum und Fundstelle, nicht die einzelne geänderte Vorschrift. Die Fundstellen verweisen auf das amtliche Verkündungsblatt: Gesetz- und Verordnungsblatt für das Land Nordrhein-Westfalen (GV. NRW.).