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Satzung für die Emschergenossenschaft§ 4 Verzeichnis der Genossen(zu § 5 Abs. 3 EmscherGG)
Stand: 26.08.2026
Das Verzeichnis der Genossen wird jährlich unter Berücksichtigung der festgesetzten Beitragsliste vom Vorstand aufgestellt. Jeder Genosse kann eine Kopie dieses Verzeichnisses anfordern.