Gesetze / Landesrecht Nordrhein-Westfalen / Bekanntmachung des Abkommens über die Beteiligung des Landes Nordrhein-Westfalen an den zugunsten von Gesellschaften des Steinkohlenbergbaus in Nordrhein-Westfalen zu übernehmenden Erb- und Streckungslasten
Bekanntmachung des Abkommens über die Beteiligung des Landes Nordrhein-Westfalen an den …Art 3 Beteiligung an den Ausgaben undFreistellungsverpflichtung
Stand: 26.08.2026
Das Land übernimmt ein Drittel der nach den Artikeln 1 und 2 zu gewährenden Leistungen und stellt den Bund insoweit von gegen ihn gerichteten Ansprüchen frei. Im Falle einer Verständigung nach Artikel 1 Abs. 5 gilt Satz 1 entsprechend.