Gesetze / Landesrecht Nordrhein-Westfalen / Gesetz über die Erhebung von Kirchensteuern im Land Nordrhein-Westfalen (Kirchensteuergesetz - KiStG); Bekanntmachung der Neufassung
Gesetz über die Erhebung von Kirchensteuern im Land Nordrhein-Westfalen …§ 5
Stand: 26.08.2026
Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/NW_26715/5#abs-1 (1) Auf die im § 4 Abs. 1 Nr. 1 bis 3 und 5 bezeichneten Kirchensteuern finden die Vorschriften für die Einkommensteuer, die Lohn- und die Kapitalertragsteuer, insbesondere die Vorschriften über das jeweilige Abzugsverfahren, die Vorschriften für die Grundsteuer und die Vorschriften für die Vermögensteuer entsprechende Anwendung. Die Kirchensteuer als Zuschlag zur Kapitalertragsteuer wird nach Maßgabe der §§ 51a Abs. 2b bis 2e und 52a Abs. 18 des Einkommensteuergesetzes erhoben.
Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/NW_26715/5#abs-2 (2) Besteht die Kirchensteuerpflicht nicht während des ganzen Kalenderjahres, wird für jeden Kalendermonat, in dem die Kirchensteuerpflicht gegeben ist, je ein Zwölftel des Betrages erhoben, der sich bei ganzjähriger Kirchensteuerpflicht als Jahressteuerschuld ergeben würde. Dies gilt - vorbehaltlich des Satzes 3 - jedoch nicht, wenn mit dem Beginn oder Ende der Kirchensteuerpflicht während des Kalenderjahres gleichzeitig die unbeschränkte Einkommensteuerpflicht beginnt oder endet. Satz 1 ist auch anzuwenden, wenn in den Fällen des § 2 Abs. 7 Satz 3 des Einkommensteuergesetzes in eine Veranlagung zur unbeschränkten Einkommensteuerpflicht die während der beschränkten Einkommensteuerpflicht erzielten inländischen Einkünfte einbezogen worden sind. Soweit Kirchensteuer als Zuschlag zur Kapitalertragsteuer durch den Kirchensteuerabzugsverpflichteten einbehalten wird, ist entscheidend, ob der Gläubiger der Kapitalerträge im Zeitpunkt der Abzugsverpflichtung kirchensteuerpflichtig ist; eine Zwölftelung findet nicht statt.
Wird zitiert von 10 Entscheidungen zu § 5 Gesetz über die Erhebung von Kirchensteuern im Land Nordrhein-Westfalen … →
Wichtigste und neueste Entscheidungen
Nach Gewicht
- FG Münster, 24.10.2025 – 4 K 924/23 Ki
- FG Münster, 18.12.2023 – 4 K 2333/21 Ki
- BFH, 07.12.1994 – I R 24/93Zitiert von 4
- FG Münster, 24.10.2025 – 4 K 884/23 Ki
- FG Köln, 16.02.2005 – 11 K 2/04Zitiert von 1
- BGH, 18.05.2006 – IX ZR 53/05Zitiert von 10
Zuletzt entschieden
- ArbG Düsseldorf, 14.09.2017 – 7 Ca 6921/16
- BAG, 17.09.2014 – 10 AZB 4/14Rechtsweg - Insolvenzanfechtung von Lohn- und AnnexsteuernZitiert von 14
- VG Düsseldorf, 15.06.2012 – 26 K 5884/11Zitiert von 1
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