Gesetze / Landesrecht Nordrhein-Westfalen / Gesetz über die Erhebung von Kirchensteuern im Land Nordrhein-Westfalen (Kirchensteuergesetz - KiStG); Bekanntmachung der Neufassung
Gesetz über die Erhebung von Kirchensteuern im Land Nordrhein-Westfalen …§ 3
Stand: 26.08.2026
Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/NW_26715/3#abs-1 (1) Kirchensteuerpflichtig sind alle Angehörigen der Katholischen Kirche und der Evangelischen Kirche, die ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt im Sinn der §§ 8 und 9 der Abgabenordnung im Land Nordrhein-Westfalen haben.
Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/NW_26715/3#abs-2 (2) Die Kirchensteuerpflicht endet bei einem nach Maßgabe der geltenden staatlichen Vorschriften erklärten Kirchenaustritt mit dem Ablauf des Kalendermonats, in dem die Erklärung des Kirchenaustritts wirksam geworden ist.
III. Grundsätze über die Erhebung
von Kirchensteuern
Wird zitiert von 27 Entscheidungen zu § 3 Gesetz über die Erhebung von Kirchensteuern im Land Nordrhein-Westfalen … →
Wichtigste und neueste Entscheidungen
Nach Gewicht
- BFH, 07.12.1994 – I R 24/93Zitiert von 4
- BFH, 11.12.1985 – I R 207/84Zitiert von 5
- FG Münster, 25.11.2011 – 4 K 597/10 Ki
- BFH, 15.03.1995 – I R 85/94Zitiert von 14
- BFH, 29.06.1994 – I R 132/93Zitiert von 5
- BGH, 20.07.2006 – IX ZR 77/05Zitiert von 1
Zuletzt entschieden
- FG Düsseldorf, 21.08.2026 – 1 K 917/24 KiKeine Aufteilung von Kirchensteuer nach § 268 AO bei konfessionsverschiedener Ehe Redaktioneller Titel von nu:legal – nicht vom Gericht verfasst
- FG Münster, 24.10.2025 – 4 K 884/23 Ki
- FG Münster, 24.10.2025 – 4 K 924/23 Ki
„Nach Gewicht“: wie oft die Entscheidung § 3 Gesetz über die Erhebung von Kirchensteuern im Land Nordrhein-Westfalen … zitiert. „Zitiert von“ ist die Zahl der Entscheidungen im Bestand, die ihrerseits diese Entscheidung zitieren.