Gesetze / Landesrecht Nordrhein-Westfalen / Abkommen zwischen den Ländern Hessen und Nordrhein-Westfalen über die Zuweisung von Schiffahrtssachen an das Amtsgericht Minden

Abkommen zwischen den Ländern Hessen und Nordrhein-Westfalen über die Zuweisung von …

Volltext

Stand: 26.08.2026

Nordrhein-Westfalen

Vom 15. März/10. April 1954

Das Land Hessen

- vertreten durch den Ministerpräsidenten Dr. h. c. Georg August Zinn -

und das Land Nordrhein-Westfalen

- vertreten durch den Justizminister Dr. Rudolf Amelunxen -

schließen vorbehaltlich der Genehmigung ihrer verfassungsmäßig berufenen Organe nachstehendes Abkommen:

Art 1