Gesetze / Landesrecht Nordrhein-Westfalen / Abkommen zwischen den Ländern Hessen und Nordrhein-Westfalen über die Zuweisung von Schiffahrtssachen an das Amtsgericht Minden
Abkommen zwischen den Ländern Hessen und Nordrhein-Westfalen über die Zuweisung von …Volltext
Stand: 26.08.2026
Vom 15. März/10. April 1954
Das Land Hessen
- vertreten durch den Ministerpräsidenten Dr. h. c. Georg August Zinn -
und das Land Nordrhein-Westfalen
- vertreten durch den Justizminister Dr. Rudolf Amelunxen -
schließen vorbehaltlich der Genehmigung ihrer verfassungsmäßig berufenen Organe nachstehendes Abkommen: