Vom 15. März/10. April 1954
Das Land Hessen
- vertreten durch den Ministerpräsidenten Dr. h. c. Georg August Zinn -
und das Land Nordrhein-Westfalen
- vertreten durch den Justizminister Dr. Rudolf Amelunxen -
schließen vorbehaltlich der Genehmigung ihrer verfassungsmäßig berufenen Organe nachstehendes Abkommen: