Gesetze / Landesrecht Nordrhein-Westfalen / GV. NW. 1954 S. 264 / GS. NW. S. 925
Abkommen zwischen den Ländern Hessen und Nordrhein-Westfalen über die Zuweisung von Schiffahrtssachen an das Amtsgericht Minden
3 Normen · Ausgangsfassung vom 15.03.1954 · Änderungen →
Inhaltsübersicht
Änderungsverlauf
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Historischer Änderungsnachweis
— Ausfertigung — Änderndes Gesetz
GV. NRW. S. 925
Historischer Änderungsnachweis weist ein änderndes Gesetz nach, das die amtliche Änderungshistorie des Landes für dieses Gesetz nennt und das in unserer Änderungsübersicht bisher fehlte. Diese Einträge haben den hier geführten Text nicht verändert: die konsolidierte Fassung, aus der er stammt, enthält diese Änderungen bereits. Nachgewiesen ist das ändernde Gesetz mit Datum und Fundstelle, nicht die einzelne geänderte Vorschrift. Die Fundstellen verweisen auf das amtliche Verkündungsblatt: Gesetz- und Verordnungsblatt für das Land Nordrhein-Westfalen (GV. NRW.).