Gesetze / Landesrecht Nordrhein-Westfalen / GV. NW. 1954 S. 264 / GS. NW. S. 925

Abkommen zwischen den Ländern Hessen und Nordrhein-Westfalen über die Zuweisung von Schiffahrtssachen an das Amtsgericht Minden

3 Normen · Ausgangsfassung vom 15.03.1954 · Änderungen →

Inhaltsübersicht

  1. Volltext
  2. Art. 1
  3. Art. 2
  4. Art. 3

Änderungsverlauf

  1. Historischer Änderungsnachweis

    — Ausfertigung — Änderndes Gesetz

    GV. NRW. S. 925

Historischer Änderungsnachweis weist ein änderndes Gesetz nach, das die amtliche Änderungshistorie des Landes für dieses Gesetz nennt und das in unserer Änderungsübersicht bisher fehlte. Diese Einträge haben den hier geführten Text nicht verändert: die konsolidierte Fassung, aus der er stammt, enthält diese Änderungen bereits. Nachgewiesen ist das ändernde Gesetz mit Datum und Fundstelle, nicht die einzelne geänderte Vorschrift. Die Fundstellen verweisen auf das amtliche Verkündungsblatt: Gesetz- und Verordnungsblatt für das Land Nordrhein-Westfalen (GV. NRW.).