Gesetze / Landesrecht Nordrhein-Westfalen / Abkommen zwischen den Ländern Hessen und Nordrhein-Westfalen über die Zuweisung von Schiffahrtssachen an das Amtsgericht Minden
Abkommen zwischen den Ländern Hessen und Nordrhein-Westfalen über die Zuweisung von …Art 2
Stand: 26.08.2026
Für die bis zum 30. Juni 1954 anhängig werdenden Binnenschiffahrtssachen verbleibt es bei der bisherigen Zuständigkeit.