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Art 2 NW_26547 (Nordrhein-Westfalen)

Abkommen zwischen den Ländern Hessen und Nordrhein-Westfalen über die Zuweisung von Schiffahrtssachen an das Amtsgericht Minden

Landesrecht Nordrhein-Westfalen

Stand: 26.08.2026 (konsolidierte Textfassung, kein amtliches Inkrafttretensdatum)

Für die bis zum 30. Juni 1954 anhängig werdenden Binnenschiffahrtssachen verbleibt es bei der bisherigen Zuständigkeit.