Gesetze / Landesrecht Nordrhein-Westfalen / Bekanntmachung Abkommen zwischen dem Land Nordrhein-Westfalen, dem Land Rheinland-Pfalz, der Wallonischen Region und der Deutschsprachigen Gemeinschaft Belgiens über grenzüberschreitende Zusammenarbeit zwischen Gebietskörperschaften und anderen öffentlichen Stellen

Bekanntmachung Abkommen zwischen dem Land Nordrhein-Westfalen, dem Land Rheinland-Pfalz …

Art 8 Wirksamkeitsvoraussetzungen für Maßnahmender grenzüberschreitenden Zusammenarbeit

Stand: 26.08.2026

Nordrhein-Westfalen

Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/NW_26505/8#abs-1 (1) Die in Artikel 2 Absatz 2 vorgesehenen Formen der Zusammenarbeit können nur rechtsverbindlich vereinbart und geändert werden, wenn die Vorschriften des innerstaatlichen Rechts der beteiligten öffentlichen Stellen über:

1. Zuständigkeit und Beschlußfassung der Organe der öffentlichen Stellen,

2. Formerfordernisse,

3. Genehmigungen und

4. Bekanntmachungen

eingehalten worden sind.

Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/NW_26505/8#abs-2 (2) Öffentliche Stellen haben die öffentlichen Stellen, die im Gebiet anderer Vertragspartner gelegen sind, auf die Erfordernisse des Absatzes 1 hinzuweisen.

Art 7 Art 9