Gesetze / Landesrecht Nordrhein-Westfalen / Bekanntmachung Abkommen zwischen dem Land Nordrhein-Westfalen, dem Land Rheinland-Pfalz, der Wallonischen Region und der Deutschsprachigen Gemeinschaft Belgiens über grenzüberschreitende Zusammenarbeit zwischen Gebietskörperschaften und anderen öffentlichen Stellen
Bekanntmachung Abkommen zwischen dem Land Nordrhein-Westfalen, dem Land Rheinland-Pfalz …Art 8 Wirksamkeitsvoraussetzungen für Maßnahmender grenzüberschreitenden Zusammenarbeit
Stand: 26.08.2026
Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/NW_26505/8#abs-1 (1) Die in Artikel 2 Absatz 2 vorgesehenen Formen der Zusammenarbeit können nur rechtsverbindlich vereinbart und geändert werden, wenn die Vorschriften des innerstaatlichen Rechts der beteiligten öffentlichen Stellen über:
1. Zuständigkeit und Beschlußfassung der Organe der öffentlichen Stellen,
2. Formerfordernisse,
3. Genehmigungen und
4. Bekanntmachungen
eingehalten worden sind.
Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/NW_26505/8#abs-2 (2) Öffentliche Stellen haben die öffentlichen Stellen, die im Gebiet anderer Vertragspartner gelegen sind, auf die Erfordernisse des Absatzes 1 hinzuweisen.