Gesetze / Landesrecht Nordrhein-Westfalen / Bekanntmachung Abkommen zwischen dem Land Nordrhein-Westfalen, dem Land Rheinland-Pfalz, der Wallonischen Region und der Deutschsprachigen Gemeinschaft Belgiens über grenzüberschreitende Zusammenarbeit zwischen Gebietskörperschaften und anderen öffentlichen Stellen
Bekanntmachung Abkommen zwischen dem Land Nordrhein-Westfalen, dem Land Rheinland-Pfalz …Art 2 Ziel und Formen der Zusammenarbeit
Stand: 26.08.2026
Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/NW_26505/2#abs-1 (1) Öffentliche Stellen können im Rahmen der ihnen nach innerstaatlichem Recht zustehenden Befugnisse nach Maßgabe dieses Abkommens zusammenarbeiten, um eine wirtschaftliche und zweckmäßige Erfüllung ihrer Aufgaben im Wege der grenzüberschreitenden Zusammenarbeit zu fördern.
Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/NW_26505/2#abs-2 (2) Die Zusammenarbeit kann unbeschadet der zivilrechtlich gegebenen Möglichkeiten erfolgen durch:
1. Bildung von Zweckverbänden,
2. Abschluß öffentlich-rechtlicher Vereinbarungen,
3. Bildung kommunaler Arbeitsgemeinschaften.