Gesetze / Waffenregistergesetz-Durchführungsverordnung
WaffRGDV§ 8 Inkrafttreten
Stand: 24.10.2026 (zuletzt mit der amtlichen Fassung abgeglichen) · diese Fassung beobachtet seit 22.09.2020
Diese Verordnung tritt am Tag nach der Verkündung in Kraft.