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§ 8 WaffRGDV — Inkrafttreten

Waffenregistergesetz-Durchführungsverordnung

Stand: 24.10.2026 (zuletzt mit der amtlichen Fassung abgeglichen). Diese Fassung haben wir zuerst am 22.09.2020 gesehen; das ist ein Beobachtungsdatum, kein amtliches Inkrafttretensdatum.

Diese Verordnung tritt am Tag nach der Verkündung in Kraft.