Gesetze / Verordnung über die Festsetzung des Naturschutzgebietes „Sylter Außenriff – Östliche Deutsche Bucht“
NSGSylV§ 5 Schutzzweck des Bereiches II
Stand: 10.06.2019
Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/NSGSylV/5#abs-1 (1) Zu den im Bereich II des Naturschutzgebietes verfolgten Schutzzwecken gehören die Erhaltung oder, soweit erforderlich, die Wiederherstellung eines günstigen Erhaltungszustands
(Sterna sandvicensis, EU-Code A191),
(Sterna hirundo, EU-Code A193) und
(Sterna paradiesaea, EU-Code A194),
(Fulmarus glacialis, EU-Code A009),
(Stercorarius pomarinus, EU-Code A172),
(Rissa tridactyla, EU-Code A188),
Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/NSGSylV/5#abs-2 (2) Zum Schutz der Lebensräume und zur Sicherung des Überlebens und der Vermehrung der in Absatz 1 aufgeführten Vogelarten und des Bereiches in seinen in Absatz 1 genannten Funktionen ist insbesondere erforderlich die Erhaltung oder, soweit erforderlich, die Wiederherstellung
Wird zitiert von 2 Entscheidungen zu § 5 NSGSylV →
Wichtigste und neueste Entscheidungen
- VG Köln, 19.01.2023 – 14 L 387/22Zitiert von 1
- OVG NRW, 11.03.2021 – 21 A 49/17Zitiert von 2
„Zitiert von“ ist die Zahl der Entscheidungen im Bestand, die ihrerseits diese Entscheidung zitieren.