Gesetze / Verordnung über die Festsetzung des Naturschutzgebietes „Sylter Außenriff – Östliche Deutsche Bucht“

NSGSylV

§ 5a Schutzzweck des Bereiches III

Stand: 10.12.2024

Bund

Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/NSGSylV/5a#abs-1 (1) Zu den im Bereich III des Naturschutzgebietes verfolgten Schutzzwecken gehören die Erhaltung oder, soweit erforderlich, die Wiederherstellung eines günstigen Erhaltungszustands

1.
der im Bereich vorkommenden Arten nach Anhang I der Richtlinie 2009/147/EG
a)
Sterntaucher (Gavia stellata, EU-Code A001) und
b)
Prachttaucher (Gavia arctica, EU-Code A002) sowie
2.
des Bereiches in seiner Funktion als Nahrungs-, Überwinterungs-, Mauser, Durchzugs- und Rastgebiet für die genannten Arten.

Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/NSGSylV/5a#abs-2 (2) Zum Schutz der Lebensräume und zur Sicherung des Überlebens und der Vermehrung der in Absatz 1 Nummer 1 aufgeführten Vogelarten sowie zum Schutz des Bereiches III in seinen in Absatz 1 Nummer 2 genannten Funktionen gilt § 5 Absatz 2 entsprechend.

§ 5 § 6