Gesetze / Verordnung über die Festsetzung des Naturschutzgebietes „Sylter Außenriff – Östliche Deutsche Bucht“
NSGSylV§ 4 Schutzzweck des Bereiches I
Stand: 10.06.2019
Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/NSGSylV/4#abs-1 (1) Zu den im Bereich I des Naturschutzgebietes verfolgten Schutzzwecken gehören die Erhaltung oder, soweit erforderlich, die Wiederherstellung eines günstigen Erhaltungszustands
Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/NSGSylV/4#abs-2 (2) Zum Schutz der in Absatz 1 Nummer 1 genannten Lebensraumtypen einschließlich ihrer charakteristischen Arten ist insbesondere erforderlich die Erhaltung oder, soweit erforderlich, die Wiederherstellung
Permalink zu Abs. 3recht.nulegal.eu/gesetze/NSGSylV/4#abs-3 (3) Zum Schutz der in Absatz 1 Nummer 2 genannten Arten ist insbesondere erforderlich die Erhaltung oder, soweit erforderlich, die Wiederherstellung
Wird zitiert von 1 Entscheidung zu § 4 NSGSylV →
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- VG Köln, 19.01.2023 – 14 L 387/22Zitiert von 1
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