Gesetze / Gesetz zur Aufhebung nationalsozialistischer Unrechtsurteile in der Strafrechtspflege
NS-AufhG§ 5
Stand: 10.06.2019
Wird zitiert von 2
- BVerfG, 08.03.2006 – 2 BvR 486/05Zitiert von 9
- OLG Köln, 18.02.2005 – 2 Ws 540/04Zitiert von 1
2 Entscheidungen zu § 5 NS-AufhG →
„Zitiert von“ ist die Zahl der Entscheidungen im Bestand, die ihrerseits diese Entscheidung zitieren.
Weitergehende Vorschriften, die zur Wiedergutmachung oder Beseitigung nationalsozialistischen Unrechts in der Strafrechtspflege erlassen wurden, bleiben unberührt.