Gesetze / Gesetz zur Einsetzung eines Nationalen Normenkontrollrates
NKRG§ 8 Aufgaben des Statistischen Bundesamtes
Stand: 10.06.2019
Das Statistische Bundesamt unterstützt bei Bedarf Bundesregierung, Bundestag und Bundesrat bei den sich aus diesem Gesetz ergebenden Aufgaben, insbesondere durch Auswertung vorliegender Daten und die Durchführung von Aufwandsschätzungen. Es ist für den Aufbau und die Pflege der Datenbanken zuständig, die für Berichterstattung und Erfolgskontrolle im Sinne dieses Gesetzes erforderlich sind.
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Änderungsverlauf
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16.03.2011 Ausfertigung
§ 8 geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 16. März 2011 (BGBl. I 420)
BGBl. 2011 I S. 420
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