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Artikel 1 · BT-Drs. 17/1954 · S. 6

Zu Artikel 1 (Änderung des Gesetzes zur Einset-

Zu Artikel 1 (Änderung des Gesetzes zur Einset-
zung eines Nationalen Normenkon-
trollrates)
Zu Nummer 1 (§ 1)
Bisher beschränkte sich die Prüfungskompetenz des Natio-
nalen Normenkontrollrates (NKR) auf die Darstellung der
Bürokratiekosten. Durch die Änderung des Gesetzes soll
dessen Kompetenz auf die Prüfung der Darstellung des ge-
samten Erfüllungsaufwandes ausgedehnt werden, um damit
die Qualität der Rechtsetzung zu erhöhen. § 1 Absatz 2
NKRG erwähnt daher neben dem Bürokratieabbau das wei-
tergehende Ziel der besseren Rechtsetzung. Die Streichung
der detaillierten Beschreibung des Vorgehens zur Bürokratie-
kostenermittlung auf Gesetzesebene bedeutet nicht, dass von
diesem Vorgehen abgewichen werden soll. Die Ermittlung
der Bürokratiekosten ist vielmehr seit Inkrafttreten des Ge-
setzes so weit fortgeschritten und verfestigt, dass eine aus-
führliche Erwähnung in § 1 nicht mehr erforderlich ist. In § 2
Absatz 3 wird klargestellt, dass das Standardkosten-Modell
nach wie vor Grundlage der Ermittlung der Kosten oder des
Zeitaufwandes aus Informationspflichten ist.
Absatz 3 normiert, in welcher Weise der NKR seiner neuen
Aufgabe, der Unterstützung der Bundesregierung bei der
Umsetzung ihrer Maßnahmen auf den Gebieten des Bürokra-
tieabbaus und der besseren Rechtsetzung, nachkommen soll.
Dabei wird verdeutlicht, dass die Prüfkompetenz des NKR
zwar erweitert wird, aber nach wie vor auf eine Plausibilitäts-
prüfung und die Prüfung der Methodengerechtigkeit be-
schränkt ist. Daraus folgt außerdem, dass die Darstellung des
Erfüllungsaufwandes nicht auf abschließend geklärte Fakten
begrenzt ist. In Bereichen, in denen die Gesetzesauswirkun-
gen nicht genau zu beziffern sind, können plausible Schät-
zungen ausreichen. „Sonstige Kosten“ sind alle Kosten ne-
ben den Kosten der I

Auszug — die Begründung zu dieser Einheit umfasst 10.365 Zeichen. Der vollständige Wortlaut steht in der Drucksache.

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Herkunft

BT-Drs. 17/1954, 17. Wahlperiode · Dokumentations- und Informationssystem für Parlamentsmaterialien (DIP) · Zeichenposition 12.542–22.907 der Textfassung · Extraktion pdftotext -raw (two-column, gutter 0.32) +D1D2D3 · Prüfwert 57c69ffc9980bda5….

Deutscher Bundestag/Bundesrat – DIP