Gesetze / Mindeststeuergesetz

MinStG

§ 92 Grenzüberschreitende Zurechnung erfasster Steuern

Stand: 28.12.2023

Bund

§ 49 ist mit der Maßgabe anzuwenden, dass erfasste ausländische Steuern keinem nach § 1 Steuerpflichtigen zugerechnet werden dürfen, der der nationalen Ergänzungssteuerregelung unterliegt.

§ 91 § 93