Gesetze / Mindeststeuergesetz MinStG § 93 Nichtberücksichtigung der nationalen Ergänzungssteuer Stand: 28.12.2023 Bund § 54 ist mit der Maßgabe anzuwenden, dass die nationale Ergänzungssteuerregelung für Zwecke der Ermittlung des Steuererhöhungsbetrags unberücksichtigt bleibt.