Gesetze / Milchproduktqualitätsverordnung
MilchPQV§ 32 Käsestandardsorten bei Käsegruppen
Stand: 14.06.2026
Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/MilchPQV/32#abs-1 (1) Käse der Käsegruppe Hartkäse wird unterteilt in die Käsestandardsorten
Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/MilchPQV/32#abs-2 (2) Käse der Käsegruppe Schnittkäse wird unterteilt in die Käsestandardsorten
Permalink zu Abs. 3recht.nulegal.eu/gesetze/MilchPQV/32#abs-3 (3) Käse der Käsegruppe halbfester Schnittkäse wird unterteilt in die Käsestandardsorten
Permalink zu Abs. 4recht.nulegal.eu/gesetze/MilchPQV/32#abs-4 (4) Käse der Käsegruppe Weichkäse wird unterteilt in die Käsestandardsorten
Permalink zu Abs. 5recht.nulegal.eu/gesetze/MilchPQV/32#abs-5 (5) Käse der Käsegruppe Frischkäse wird unterteilt in die Käsestandardsorten
Permalink zu Abs. 6recht.nulegal.eu/gesetze/MilchPQV/32#abs-6 (6) Für die Käsestandardsorten nach den Absätzen 1 bis 5 gelten die in Anlage 4 Abschnitt A bezeichneten Anforderungen an die Herstellungsweise und Beschaffenheit sowie an die sonstigen Eigenschaften.
Permalink zu Abs. 7recht.nulegal.eu/gesetze/MilchPQV/32#abs-7 (7) An die Stelle der in § 29 Absatz 1 festgelegten Wassergehalte in der fettfreien Käsegesamtmasse treten die folgenden Mindestbestandteile, sofern in der Anlage 4 Abschnitt A für eine Käsestandardsorte