§ 22 Ausschluß von Ansprüchen bei Bestandskraft der Eintragung einer Marke mit jüngerem Zeitrang
Stand: 16.01.2026
Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/MarkenG/22#abs-1 (1) Der Inhaber einer Marke oder einer geschäftlichen Bezeichnung hat nicht das Recht, die Benutzung einer eingetragenen Marke mit jüngerem Zeitrang für die Waren oder Dienstleistungen, für die sie eingetragen ist, zu untersagen, wenn ein Antrag auf Erklärung der Nichtigkeit der Marke mit jüngerem Zeitrang zurückgewiesen worden ist oder zurückzuweisen wäre,
Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/MarkenG/22#abs-2 (2) In den Fällen des Absatzes 1 kann der Inhaber der eingetragenen Marke mit jüngerem Zeitrang die Benutzung der Marke oder der geschäftlichen Bezeichnung mit älterem Zeitrang nicht untersagen.
Wird zitiert von 25 Entscheidungen zu § 22 MarkenG →
Wichtigste und neueste Entscheidungen
Nach Gewicht
- BGH, 28.08.2003 – I ZR 257/00Markenrecht: Einschränkende Auslegung der Einrede der Löschungsreife der älteren Marke im Verletzungsprozess; Anforderungen an eine gesteigerte Kennzeichnungskraft Redaktioneller Titel von nu:legal – nicht vom Gericht verfasstZitiert von 24
- OLG Hamburg, 24.08.2023 – 5 U 122/21
- OLG Thüringen, 04.05.2011 – 2 U 469/10
- OLG Köln, 14.08.2002 – 6 U 2/02Zitiert von 2
- LG Braunschweig, 12.06.2017 – 9 O 950/17
- OLG Köln, 14.08.2002 – 6 U 181/01Zitiert von 2
Zuletzt entschieden
- OLG Köln, 20.12.2019 – 6 U 92/19
- LG Köln, 18.09.2019 – 33 O 5/18Zitiert von 1
- OLG Köln, 15.03.2019 – 6 U 195/18
„Nach Gewicht“: wie oft die Entscheidung § 22 MarkenG zitiert. „Zitiert von“ ist die Zahl der Entscheidungen im Bestand, die ihrerseits diese Entscheidung zitieren.
Änderungsverlauf
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11.12.2018 Ausfertigung
§ 22 geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 11. Dezember 2018 (BGBl. I 2357)
BGBl. 2018 I S. 2357
Quelle öffnet die Stelle im Gesetzblatt, an der die Änderung angeordnet wurde; wo sich nur der ändernde Artikel sicher bestimmen lässt, öffnet der Knopf diesen Artikel. Gesetzgebungsmaterialien öffnet die amtliche Begründung zu genau dieser Regelungseinheit. Steht statt eines Knopfes nur die Fundstelle, liegt uns der Text dieser Ausgabe nicht vor.
Die Zuordnung einer Textänderung zum ändernden Gesetz ist abgeleitet — aus der Standangabe des Gesetzes und dem beobachteten Änderungsdatum — und keine amtliche Angabe. Maßgeblich ist allein das Gesetzblatt.